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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern

Zuständige Stelle

Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragsprüfung, Bewilligung sowie Darlehensverwaltung erfolgen im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Verfahrensablauf

Der Eigentümer meldet sein Vorhaben für eine Förderung im laufenden Modernisierungsprogramm formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle) an. Die Bewilligungsstelle prüft die Förderanmeldung und entscheidet im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesministerium über die Erteilung von Fördervormerkungen (Antragsvorlagerechte). Nur Förderanmeldungen, für die ein Antragsvorlagerecht erteilt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer (Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind.

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Modernisierungsrichtlinien und die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de heruntergeladen werden.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung), das

  • vor dem 1. Januar 1970 fertig gestellt worden sind und
  • in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern und
  • in Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen belegen ist sowie
  • von Haushalten mit mindestens einem Kind zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Gefördert werden

  • die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen,
  • die barrierefreie und Barrieren reduzierende Anpassung von Wohnungen,
  • der nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen,
  • der Dachaufbau nach partiellem Rückbau (einzelne Geschosse oder Geschossabschnitte) von Wohngebäuden,
  • die Wiederherstellung der Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau.

Modernisierung und Instandsetzung können insbesondere folgende Bausubstanz erhaltende oder verbessernde Maßnahmen sein:

  • Bauwerkstrockenlegung,
  • Holzschutzarbeiten an Tragwerkskonstruktionen,
  • Wiederherstellung oder Erneuerung des Daches, der Fassade, der Fenster oder anderer Bauteile im Wohngebäude,
  • Einbau oder Erneuerung der technischen Versorgung (Heizung, Elektroinstallation, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) oder der sanitären Einrichtungen,
  • Durchsetzung des bautechnischen Wärmeschutzes,
  • Änderung des Zuschnitts der Wohnungen,
  • Schallschutzmaßnahmen,
  • Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • bauliche Maßnahmen zum barrierefreien oder Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnungen,
  • Anbau oder Ersatz von Balkonen.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung als zinsgünstige Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind kann ein zusätzliches Darlehen als "Kinderzusatzdarlehen" gewährt werden.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.

Dokumente und Formulare

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