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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Visum für Studierende beantragen

Zuständige Stelle

Ein ggf. erforderliches nationales Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben, zu beantragen.

Hinweis: Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (z. B. Berufsakademie, Studienkolleg).

Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:

  • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
  • Sprachprüfung
  • Auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
  • Studium (Grundstudium. Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
  • Aufbau-, Zusatz-. Ergänzungsstudium oder Promotion
  • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung oder üblich sind
  • Finanzierung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherung in Deutschland
  • Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass (gültig mindestens für die Dauer des beantragten Visums)
  • zwei aktuelle Passbilder
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.

Kein Visum für die Einreise benötigen:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA. Bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/EWR beantragen.

Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der nachfolgenden Seite des Auswärtigen Amtes:

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.