Ab dem Schuljahr 2018/2019 können alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis die kostenlose Schülerbeförderung nutzen. Um kostenlos zur Schule fahren zu können, müssen sie im Besitz einer Schülerfahrkarte sein. Sie berechtigt zur Fahrt zwischen dem Wohnort und der Schule. Der entsprechende Antrag für die Schülerfahrkarte ist beim Amt für Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt zu stellen. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wo finde ich meine Haltestelle?
Wie lange gilt die Schülerfahrkarte?
Die Schülerfahrkarte gilt für ein Schuljahr.
Welcher Antrag ist richtig?
Antrag auf
• kostenlose Schülerbeförderung mit dem Bus oder der Bahn (Regelfall) oder
• Kostenerstattung (nur, wenn keine Schülerbeförderung organisiert ist oder diese unzumutbar ist) oder
• Beförderung mit einem Fahrdienst (nur bei dauernder oder vorübergehender Behinderung der Schülerin bzw. des Schülers - Nachweis durch Schwerbehindertenausweis, ärztliches Gutachten, Bescheid des Staatlichen Schulamtes)
Neben dem Antrag auf Schülerbeförderung zu den allgemeinbildenden Schulen kann auch ein Antrag zum Besuch eines Fachgymnasiums, des Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt gestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die eine örtlich unzuständige Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, kann jährlich ein Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte gestellt werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Anträge für das jeweils kommende Schuljahr sind vollständig ausgefüllt und von der zu besuchenden Schule bestätigt bis zum 01. Mai des aktuellen Schuljahres einzureichen.
Ein Passbild der Schülerin bzw. des Schülers (bitte mit Namen und Schule beschriften) ist beizufügen. Dies gilt nicht für Schülerinnen bzw. Schüler innerhalb der Stadt Neubrandenburg.
Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich!
Achtung: Bei verspätetem Antragseingang kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Wo gibt es die Schülerfahrkarte?
Schülerfahrkarten für den Regionalverkehr mit der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) werden über die Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgereicht.
Schülerinnen und Schüler aus dem Kreisgebiet, die Schulen in der Stadt Neubrandenburg besuchen, erhalten die Fahrkarte in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof in Neubrandenburg. Diese Schülerfahrkarte berechtigt die Schülerin bzw. den Schüler auch den Stadtverkehr Neubrandenburg vom Busbahnhof zur besuchten Schule zu nutzen.
Bitte beachten Sie die folgenden Besonderheiten für die Schülerinnen bzw. Schüler aus dem Stadtgebiet Neubrandenburg:
Vor Abholung der Schülerfahrkarte erhalten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen Bescheid mit der Information, dass die Schülerfahrkarte in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof in Neubrandenburg zur Abholung bereit liegt.
Das Passbild der Schülerin bzw. des Schülers ist bei der Abholung der Schülerfahrkarte vorzulegen.
Schülerfahrkarte verloren – Was dann?
Bei Verlust der personengebundenen Schülerfahrkarte im Stadtverkehr Neubrandenburg erfolgt die Ausstellung einer neuen Schülerfahrkarte in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu entrichten. Bis zur Übergabe der neuen Schülerfahrkarte wird ein vorläufiger Fahrtberechtigungsschein zur Verfügung gestellt. Sollte die verlorengegangene Schülerfahrkarte von der Schülerin bzw. dem Schüler wieder aufgefunden werden, ist diese umgehend in der Mobilitätszentrale abzugeben.
Bei Verlust der personengebundenen Schülerfahrkarte des Regionalverkehrs wenden Sie sich direkt an die Mecklenburgische Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH. Auch hier ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Vorläufige Fahrscheine werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Landkreis von der Schule ausgestellt.
Umzug/Wegzug/Schulwechsel
Bei Umzug, Wegzug und Schulwechsel ist der Landkreis unverzüglich zu informieren. Die Schülerin bzw. der Schüler ist von der Schülerbeförderung abzumelden, da ansonsten Kosten entstehen. Die ungültigen Schülerfahrkarten sind unaufgefordert abzugeben. Erfolgt dieses nicht, wird der Landkreis die entstandenen Kosten zurückfordern
Kontakte-Zuordnung nach Einzugsbereichen
Peggy Bachert (Bereich Schulen Neubrandenburg) Telefon: 0395 57087 2194
Gunter Blankenberg (Bereich Schulen Altkreis MST) Telefon: 0395 57087 2195
Katja Danielowski (Bereich Schulen Altkreis Waren (Müritz) Telefon: 0395 57087 3124
Stefanie Witthuhn (Bereich Schulen Altkreis Demmin) Telefon: 0395 57087 3281
Zentraler Kontakt Telefon: 0395 57087 7087
Schülerbeförderung - Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung (PDF, 566 kB, 30.09.2023)
Schülerbeförderung - Abrechnungsformular zur Abrechnung von Fahrkosten (PDF, 62 kB, 30.09.2023)
Die Satzung zur Festlegung von Einzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen öffentlicher Trägerschaft auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte regelt die Einzugsbereiche der allgemein bildenden Schulen in staatlicher Trägerschaft durch Zuordnung der Gemeinde des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Schüler und Schülerinnen. (PDF, 495 kB, Die Satzung zur Festlegung von Einzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen öffentlicher Trägerschaft auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte regelt die Einzugsbereiche der allgemein bildenden Schulen in staatlicher Trägerschaft durch Zuordnung der Gemeinde des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Schüler und Schülerinnen., 30.09.2023)
Die Lesefassung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung), zuletzt geändert durch die 3. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen, regelt die Durchführung der öffentlichen Schülerbeförderung und der Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. (PDF, 95 kB, Die Lesefassung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung), zuletzt geändert durch die 3. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen, regelt die Durchführung der öffentlichen Schülerbeförderung und der Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben., 30.09.2023)
Die Schülerbeförderungsatzung regelt die Durchführung der öffentlichen Schülerbeförderung und der Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. (PDF, 31 kB, Die Schülerbeförderungsatzung regelt die Durchführung der öffentlichen Schülerbeförderung und der Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben., 30.09.2023)
Die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) ergänzt die Regelungen der Anspruchsberechtigung und des Antragsverfahrens. (PDF, 70 kB, Die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) ergänzt die Regelungen der Anspruchsberechtigung und des Antragsverfahrens., 30.09.2023)
Die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) ändert die Regelung der Anspruchsberechtigung. (PDF, 27 kB, Die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) ändert die Regelung der Anspruchsberechtigung., 30.09.2023)
Die 3. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) ergänzt die Regelung zur Durchführung der öffentlichen Schülerbeförderung. (PDF, 86 kB, Die 3. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) ergänzt die Regelung zur Durchführung der öffentlichen Schülerbeförderung., 30.09.2023)
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. (PDF, 104 kB, Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen., 30.09.2023)