Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen für Ersterteilung, Führerscheinumtausch, Erweiterungen, Verlängerung, Karteikartenabschrift, Fahrerkarten, Fahrerqualifizierungsnachweise bitte online vereinbaren über das Terminvergabe-Portal [Link] oder unter 0395 / 57087 3700
Bei Absprachen zu Neuerteilung, Umschreibung ausländischer & dienstlicher Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, sonst. Fahrelaubnisangelegenheiten bitte per E-Mail an fuehrerschein@lk-seenplatte oder unter 0395 / 57087 2255
Hinweis: Wenn Sie Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen möchten, dann können Sie sich auch an die Bürgerservicezentren in Neubrandenburg, Neustrelitz, Demmin oder Waren (Müritz) wenden. Link zu den Bürgerservicezentren
Ansprechpartnerinnen an den Regionalstandorten
Fahrerlaubnis Erteilung – Erweiterung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Kinderausweis mit aktueller Meldebescheinigung
- Führerschein (wenn vorhanden)
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtest (bei Antrag auf Klassen A, B, M, L, S und T)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (bei Antrag auf Klassen C, CE)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Adresse Fahrschule und DEKRA- bzw. TÜV-Prüfstelle
Kartenabfrage: Ob Sie Ihren Führerschein jetzt abholen können, ist unter diesem Link ersichtlich.
Internationaler Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Umtausch in EU-Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde
- für die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE zusätzlich den Nachweis der Fahrtauglichkeit (ärztliches und augenärztliches Gutachten), wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Kürze das 50. Lebensjahr erreicht
- Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- EU-Führerschein
- ärztliches Gutachten
- Führungszeugnis
- Führerscheinersatz bei Verlust / Diebstahlgültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde
- Polizeianzeige bei Diebstahl
Fahrerkarte
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Der jeweilige Antrag ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Vor der Antragstellung hier nicht genannter Vorgänge wird empfohlen, Rücksprache mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde zu halten.