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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Gesetzliche Unfallversicherung Anmeldung
[Nr.99111025104000 ]

Unternehmen, mit und ohne Beschäftigte, sind verpflichtet, sich innerhalb einer Woche zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Telefax: 030 18 527 2236
E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei Ihrem Versicherungsträger erfolgt online per Webformular.

  • Füllen Sie das Onlineformular durch die Beantwortung der dort gestellten Fragen aus, um Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche/ selbstständige Tätigkeit anzumelden. Ihre Anmeldung wird anschließend automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
  • Nachdem Sie das Webformular fertig ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Kopie der Anmeldung zum Download sowie die Kontaktdaten Ihres Unfallversicherungsträgers.
  • Anschließend erhalten Sie eine Nachricht des Unfallversicherungsträgers zur Aufnahme Ihres Unternehmens/ Ihrer Tätigkeit per Post.

Hinweis: Auch Haushaltshilfen müssen Sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dies erfolgt ebenfalls per Webformular über die Minijob-Zentrale.

Voraussetzungen

  • Neugründung eines Unternehmens
  • Änderung der Unternehmensform oder der Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

  • Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit: innerhalb einer Woche ab Unternehmens-/ Tätigkeitsstart
  • Änderungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Tätigkeit: innerhalb von vier Wochen nach der Änderung

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Volltext

Die Meldung bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger müssen Sie innerhalb einer Woche vornehmen. Ändern Sie Ihre Unternehmensform oder Tätigkeit, sind Sie verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch unabhängig von der Tatsache, dass Sie gegebenenfalls bereits eine Gewerbeanzeige erstattet haben.

In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind die regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zuständig. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.

Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist hier der Unternehmensschwerpunkt – es besteht kein Wahlrecht.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.