Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern
Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung
Anträge sind bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegebenenfalls auch über das Internet erhältlich.
Personen, die als Sachverständige auf dem Gebiet
- der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens,
- der Hochsee- und Küstenfischerei sowie
- der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues
tätig sind, oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachverständigen ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht.
Hierfür ist eine besondere Sachkunde nachzuweisen und es dürfen keine Bedenken gegen die Eignung bestehen. Die Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.