Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Die Rückgabe von Altbatterien erfolgt regelmäßig an den Vertreiber von Batterien.
Das Batteriegesetz sieht vor, dass der Vertreiber verpflichtet ist, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen.
Der Handel, der Batterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt, ist verpflichtet, alle von ihm vertriebenen Batterien vom Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die der Vertreiber als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.
Darüber hinaus ist eine Rückgabe der Batterien regelmäßig auch an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger möglich.
Eine Sammlung erfolgt hier an den Wertstoffhöfen und/ oder dem Schadstoffmobil.