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Wasserentnahmeentgelt
Wann und in welcher Höhe ein Wasserentnahmeentgelt zu zahlen, ist kann anhand der §§ 16,17 und 18 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) festgelegt werden.
Dokumente und Formulare
Erklärung zum Wasserentnahmeentgelt (PDF, 208 kB, 23.04.2021)