Katastererneuerung
Die Aufgaben des Sachgebietes Katastererneuerung bestehen im Wesentlichen in:
- der Erneuerung
- der Aktualisierung
- der Qualitätssicherung und –verbesserung des Liegenschaftskatasters
Eine der Grundlagen für die Aufgaben im Sachgebiet Katastererneuerung ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 12. Januar 2016,
Prioritäten im Liegenschaftskataster Mecklenburg-Vorpommern (LiKatVV M-V),
II 260–19301-2011/004-005–VV Meckl.-Vorp. Gl Nr. 219-10 (Amtsblatt für M-V 2016 Nr. 5, S. 54ff.):
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenbereiche:
- Weiterentwicklung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®)
- Flächendeckende Erhebung und Aktualisierung des Gebäudebestandes
- Aktualisierung der tatsächlichen Nutzungen
- Vollständige digitale Führung und Bereitstellung der Nachweise des Liegenschaftskataster (außer Bodenschätzung)
- Durchführung geometrieverbessernder Maßnahmen im Liegenschaftskataster
- Aktualisierung der tatsächlichen Nutzungen
- Abstimmung der Geobasisdaten an den Verwaltungs- und Landesgrenzen
- Übernahme, Führung und Bereitstellung der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung
Mitteilung über Vermessungsarbeiten
Mitteilung über Vermessungsarbeiten
• Herrn Dipl.-Ing. Stefan Seehase, Wiesenstraße 15, 17036 Neubrandenburg
einen neuen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.
Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.
Es wird gebeten, dem ÖbVI und deren Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.
Die örtlichen Arbeiten werden vom 02. Mai bis 30. November 2021 in folgenden Gemarkungen durchgeführt:
Gemeinde : Feldberger Seenlandschaft
Gemarkung: Triepkendorf und
Gemeinde: Grünow
Gemarkung: Grünow