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Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
[Nr.99058017060000 ]

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" ein.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Eintragungsantrag
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt: unbefristete Aufenthaltsbescheinigung/Niederlassungserlaubnis
  • Gesellschaftervertrag (bei GbR)
  • Handelsregisterauszug

Fristen

Genehmigungsfiktion: 3 Monate

Formulare

Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich, online oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen.

Über den Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie das Antragsformular im Internet.

Rechtsbehelf

Widerspruch kann bei der zuständigen Handwerkskammer eingelegt werden.

Volltext

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks" ein.

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.

Die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen. Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Handwerkerkarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.