Die fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen wird durch die Fachberatung der einzelnen Träger bzw. des Jugendamtes bereitgestellt. Ziel ist es hierbei die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in den Kindertagespflegestellen zu fördern und sicherzustellen.
Die Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird durch das Jugendamt vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kinder eingehalten werden. Der gesetzliche Auftrag ist im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und im Kinderförderungsgesetz (Artikelgesetz im SGB VIII) verankert. Gleichzeitig sind die Vor-Ort-Bedingungen in den Richtlinien und der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geregelt.
Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes sind Ansprechpartner für Leiterinnen und Erzieherinnen, Tagesmütter und -väter, Eltern und Träger, Städte und Ämter des Landkreises sowie sonstige interessierte Bürger.
Sie erhalten bei uns Informationen und werden beraten zu gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung (SGB VIII, KiföG M-V u.a.), zum Leistungsangebot und zu den Standorten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, zu allen Fragen die mit der Betreuung Ihres Kindes zusammenhängen.
Kindertageseinrichtungen
Förderung für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit
Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in Krippen, Kindergarten und Hort
Wöchentliche Betreuung erfolgt als:
- Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden)
- Teilzeitförderung (bis zu 30 Wochenstunden)
- Halbtagsförderung (bis zu 20 Wochenstunden)
Wöchentliche Betreuung für Schulkinder erfolgt als:
- Ganztagsförderung (bis 6 Stunden außerhalb der Unterrichtszeiten)
- Teilzeitförderung (bis zu 3 Stunden außerhalb der Unterrichtszeiten)
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber den Kindertageseinrichtungen gesehen.
Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, betreut ein bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt nach eingehender Prüfung der zuständige Ansprechpartner der Fachaufsicht/Fachberatung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
wöchentliche Betreuung erfolgt als:
- Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden)
- Teilzeitförderung (bis zu 30 Wochenstunden)
- Halbtagsförderung (bis zu 20 Wochenstunden)
Neuauflage der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V