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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
[Nr.99050051001000 ]

Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt nach § 11 Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle

das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Voraussetzungen

  • die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
  • Angabe der Art der betroffenen Tiere
  • Angaben über die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis,
  • Angaben zu betroffenen Tieren,
  • verantwortliche Personen,
  • Vorrichtungen und Stoffe, die Anwendung finden sollen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Fristen

Gemäß § 11 Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG) beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Monate ab Eingang des Antrags.

Formulare

Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der zuständigen Behörde.

Volltext

Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt nach § 11 Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.