Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln der Jagdabgabe Zuwendungen zur Förderung des Jagdwesens in Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz
Referat 210
19048 Schwerin
Verfahrensablauf
Der Antrag ist unter Verwendung des Vordrucks bei der Bewilligungsstelle zu stellen (Download auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt).
Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen (Insbesondere sind dies: eine Projektbeschreibung, ein Ausgaben und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen, Kostenvoranschläge und Genehmigungen).
Anträge für Kleinprojekte (Gesamtausgaben bis 50.000,00 EUR) sind an den Landesjagdverband MecklenburgVorpommern e.V., Forsthof 1, 19374 Parchim, OT Damm zu richten.
Für Zuwendungen über 1.000,00 EUR ist vor der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle die Zustimmung vom Landesjagdbeirat sowie von der Landesjägerschaft MecklenburgVorpommern einzuholen.
Für den Verwendungsnachweis und die Auszahlung wird ein Formular bereitgestellt.
Der Verwendungsnachweis ist bis zu einer Zuwendungshöhe von höchstens 50.000,00 EUR als einfacher Verwendungsnachweis zugelassen und spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, die vor Antragseingang noch nicht begonnen worden sind.
Es werden ausschließlich Zuwendungen für Maßnahmen gewährt, die in MecklenburgVorpommern realisiert und wirksam werden.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Einzelantrag müssen mindestens 500,00 EUR (Bagatellgrenze) betragen. Abweichend hiervon beträgt die Bagatellgrenze bei Kleinprojekten 100,00 EUR.
Bei Sammelanträgen sind die zuwendungsfähigen (Gesamt)Ausgaben auf höchstens 50.000,00 EUR je Sammelantrag begrenzt.
Bei Maßnahmen, die Flächen in Anspruch nehmen, muss die antragstellende Person das Eigentum an der Fläche oder für die Dauer der Zweckbindung eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.
Die Gewährung von Zuwendungen für die Ausbildung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger setzt voraus, dass die Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb erfolgt, der sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet und als Ausbildungsstätte anerkannt ist.
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Insbesondere sind dies:
eine Projektbeschreibung,
ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
Kostenvoranschläge,
Genehmigungen.
Fristen
Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der aus der Jagdabgabe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Volltext
Zuwendungen können gewährt werden für:
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie des Wildschutzes (z.B. die Biotopgestaltung und -pflege zur Erhaltung und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt)
Maßnahmen zur Erforschung der Lebens und Umweltbedingungen von Wildarten und die Erarbeitung von Konzepten
Maßnahmen zur Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land, Forst- und Fischereiwirtschaft
Maßnahmen zur Aus und Weiterbildung der Jäger
Die Errichtung und der Betrieb von Muster und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden
Jagdliche Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Sonstige Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens (wie beispielsweise Projekte zur Erforschung und Fortentwicklung der Jagd, des Jagdhundewesens, der Falknerei und des jagdlichen Brauchtums
Die zweckbestimmte Weiterleitung durch den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Dokumente und Formulare
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