Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Zuschuss für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen
[Nr.99400259017000 ]

Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Verfahrensablauf

Die Bildungsträger stellen bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung einen schriftlichen Antrag auf Förderung der jeweiligen Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung und voraussichtlichen Übernachtungen.

Voraussetzungen

Die Zuwendung wird für Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts gewährt, die ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 an Maßnahmen der überbetrieblichen Aus­bildung teilnehmen. Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der 6 Berufsbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eingetragen sein.

Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen den Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder der Ausbildungsbetrieb muss sich in Mecklen­burg-Vorpommern befinden.

Die Berufsausbildung muss betrieblich durchgeführt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss als Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.

Erforderliche Unterlagen

formgebundener Förderantrag und entsprechende Anlagen

Formulare

über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) erhältlich.

Volltext

Was wird gefördert?
Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung

Gegenstand der Zuwendung
70 % der Lehrgangskosten,
Pauschalbetrag von EUR 14,40 pro Übernachtung

Wer wird gefördert?
Bildungsträger, mittelbar die Ausbildungsbetriebe

Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.