Seiteninhalt

Antrag zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung zur/von der Abfallentsorgung für Grundstücke im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die ausschließlich von privaten Haushalten genutzt werden

Angaben zur Art der Meldung








Angaben zum Antragsteller und zum Grundstück (Grundstückseigentümer beziehungsweise Zahlungspflichtiger)

Angaben zu den Abfallbehältern (zum bisherigen und gewünschten Behälterbestand) - Zutreffend für Grundstücke in allen Orten des Landkreises

60 Liter Mülltonne (vierzehntäglich)

80 Liter Mülltonne (vierzehntäglich)

120 Liter Mülltonne (vierzehntäglich)

240 Liter Mülltonne (vierzehntäglich)

240 Liter Papiertonne (nach Erfordernis)

1100 Liter MGB Papier (vierzehntäglich)

1.100 Liter MGB Restabfall - siehe unten

Angaben zum 1.100 Liter Müllgroßbehälter und zum gewünschten Entsorgungsrhythmus

Angaben zum bisherigen und gewünschten Behälterbestand Bio- und Papiertonne - Zutreffend nur für Grundstücke in der Stadt Neubrandenburg

80 Liter Biotonne (vierzehntäglich)

120 Liter Biotonne (vierzehntäglich)

1100 Liter Biotonne (vierzehntäglich)

120 Liter Papiertonne (vierzehntäglich)

240 Liter Papiertonne (vierwöchentlich)

1100 Liter MGB Papier

Antrag auf Befreiung

entfällt für die Papiertonne

Hinweise

* Rechtsgrundlage: Änderung bzw. Ummeldung gemäß § 14 Abs. 8, 9 Abfallwirtschaftssatzung
** Rechtsgrundlage: Antrag auf Befreiung gemäß § 4 a (3) Abfallwirtschaftssatzung

Mieter können keine Anträge auslösen. Mieter wenden sich bei Änderungswünschen zur Abfallentsorgung an den Grundstückseigentümer bzw. -verwalter.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)