Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung.
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Die Fahrerlaubnis müssen Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz innehaben, persönlich beantragen.
In jedem Fall müssen Sie persönlich zur Beantragung der Fahrerlaubnis erscheinen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Neben der Fahrerlaubnisbehörde helfen Ihnen die Fahrschulen gern bei der Beantragung der Fahrerlaubnis.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen und er kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden. Das persönliche Erscheinen wird in der Regel von der Fahrerlaubnisbehörde verlangt, weil in dem dafür vorgesehenen Raum des Auftragsformulars, das zur Herstellung des Kartenführerscheins an die Bundesdruckerei GmbH gesandt wird, eigenhändig eine Unterschrift zu leisten ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Bewerber um eine Fahrerlaubnis die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Insofern wird angeraten, den Antrag bereits zu Beginn der Fahrschulausbildung zu stellen, da für die Eignungsüberprüfung eine gewisse Zeit benötigt wird.
Erst wenn die Eignung festgestellt werden konnte, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung beauftragen. Die Technische Prüfstelle wird den Prüfauftrag in der Regel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn
Die Aushändigung des Führerscheins und die damit verbundene Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel nach Bestehen der theoretischen Prüfung (bei Klasse L) oder der praktischen Prüfung.
Die Fahrerlaubnis kann für die jeweilige Klasse erteilt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
Ausnahmen:
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung. Bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung. Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 bzw. A2 war.
Allgemein:
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und L zusätzlich:
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
Die Unterlagen erhalten Sie von:
Der jeweilige Antrag ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Die theoretische Prüfung darf der Bewerber frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen und der Abschluss seiner Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung - oder wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist (bei Klasse L) - zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Prüfbescheinigung darf zwei Jahre nicht überschreiten.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt.
Werden in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt und liegen bei den Fahrschulen vor.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden für eine jeweilige Klasse erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden. Als Nachweis der Erteilung dienen der ausgehändigte Führerschein oder die Prüfbescheinigung, die beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen sind.
Ob Sie Ihren Führerschein jetzt abholen können, ist unter diesem Link ersichtlich: https://ikol.ikt-ost.de/fsb/?LICENSEIDENTIFIER=mecklenburgische_seenplatte_lk