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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
[Nr.99019033011000 ]

Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.

Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
  • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

Erforderliche Unterlagen

  • Geänderter Vertrag
  • Geänderter Ausbildungsplan
  • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

  • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
  • Begründendes Dokument

Kosten

  • Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

    Gebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Urheber

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