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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck,aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen
[Nr.99080167001001 ]

Wenn Sie eine Luftsicherheitskontrollkraft zertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

  • Die Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
     
  • Wenn Sie eine Zertifizierung schriftlich beantragen wollen: 
    • Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister melden den Bedarf für die Schulung als Luftsicherheitskontrollkraft bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig eine Teilnehmerliste. Zudem muss das Vorliegen einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz vor dem Schulungsbeginn bestätigt werden.
    • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Informationen über die Schulung entgegen und prüft die Teilnehmerliste sowie die dazugehörenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
    • Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und legt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde einen entsprechenden Schulungsnachweis vor.
    • Der Sicherheitsdienstleister beantragt über den Flugplatzbetreiber die Prüfungsabnahme für die Schulungsabsolventen bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
    • Der Sicherheitsdienstleister übermittelt die namentliche Aufstellung der Prüflinge zusammen mit den Schulungsnachweisen spätestens sieben Werktage vor dem Prüfungstermin an die zuständige Luftsicherheitsbehörde Die Luftsicherheitsbehörde prüft den Antrag.
    • Die Luftsicherheitsbehörde bildet einen Prüfungsausschuss und führt die schriftliche und praktische Prüfung bei den Schulungsteilnehmenden durch.
    • Die praktische Prüfung soll innerhalb von zwei Wochen nach dem theoretischen Teil der Prüfung beendet sein.
    • Ein praktischer Prüfungsteil besteht aus der Auswertung von Röntgenbildern, ein weiterer praktischer Teil besteht aus der Prüfung von Kontrollabläufen bei der Personenkontrolle, der Fahrzeugkontrolle und der Warenkontrolle.
    • Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erfolgt die Ausstellung und Übergabe der Zertifizierungsnachweise Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Zertifizierungsnachweise.
    • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.
       
  • Wenn Sie die Zertifizierung online beantragen wollen:
    • Sie rufen den Online-Dienst auf.
    • Sie wählen die Antragsart »Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften« aus.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns.
  • Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft geeignet.

Rechtsbehelf

  • Anhörung nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVfG)
  • Widerspruch bei Aufhebung oder Einziehung

Urheber