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Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen
[Nr.99080018058000 ]

Wenn Sie im oder am Flughafen oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Zuständige Stelle

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation; Luftsicherheitsbehörde

Verfahrensablauf

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.

Schriftlicher Antrag:

  • Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie müssen das Formular ausfüllen und zusammen mit allen angeforderten Nachweisen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einreichen.
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber prüft dann Ihre Unterlagen und beantragt für Sie bei der Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:

  • Polizei
  • Verfassungsschutz
  • Strafverfolgungsbehörden
  • Nachrichtendiensten
  • Melderegistern
  • Ausländerbehörden, falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Soweit erforderlich auch Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen, Arbeitgeber

Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann die Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuhelfen.

Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Bei einem positiven Ergebnis:

  • gilt Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung für 5 Jahre,
  • kann aber während dieser Zeit widerrufen werden, wenn die Luftsicherheitsbehörde neue Erkenntnisse über Sie gewinnt, zum Beispiel über ein Strafverfahren, das Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit hervorruft.

Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Luftsicherheitsbehörde erheben.

Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit dem Jahr 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen.

  • Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
  • Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
  • Für Beschäftigte und Privatpersonen: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
  • Für Privatpersonen: Zahlen Sie direkt nach Antragstellung mittels Kreditkarte, Visa-Karte oder SEPA Lastschrift.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Voraussetzungen

Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:

  • Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
  • Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
  • Natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
  • Luftfahrer:innen und entsprechende Flugschüler:innen, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikanten

Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises oder
  • beidseitige Kopie des Reisepasses
  • Wohnorte der letzten 10 Jahre,
  • Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (Tag genau)

Speziell:

  • Für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
  • Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
  • Falls Wohnsitz in den vergangenen fünf Jahren mehr als sechs Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis

Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei:

  • Änderungen Ihres Namens oder
  • Änderungen Ihres derzeitigen Wohnsitzes (sofern dies nicht das gleiche Bundesland betrifft)

sind Sie verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.

Wenn Sie die Zuverlässigkeit auch für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, teilen Sie:

  • Änderungen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers oder
  • Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeit (Luftsicherheitsbereich)

der Luftsicherheitsbehörde mit.

Kosten

Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 6,00 und 211,50 EUR.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch beziehungsweise in einigen Bundesländern Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

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