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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen

Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, müssen Sie das beabsichtige Kleinfeuerwerk der zuständigen Stelle vorher mitteilen. Eine Ausnahmegenehmigung haben Sie bereits erhalten.

Zuständige Stelle

Untere Sprengstoffbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

Formulare

  • Schriftformerfordernis: Nein
  • Persönliches Erscheinen: Nein

Volltext

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember muss vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

Dokumente und Formulare

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