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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Förderung: Zuschuss für die integrierte ländliche Entwicklung beantragen (FöRL ILE M-V)

Förderung im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume, für eine positive Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete.

Online-Dienste

Zuständige Stelle

Zuständig für die Bewilligung ist die Bewilligungsbehörde:

  • für Vorhaben innerhalb der Gebiete von Flurbereinigungs- oder Flurneuordnungsverfahren die für die Bearbeitung des Verfahrens örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde (das jeweilige StALU),
  • im Übrigen die Landrätin oder der Landrat des Landkreises, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Die Zuwendungen werden online gestellt. Dafür benötigen Antragsteller eine BNR (Betriebs- und Antragstellernummer) sowie eine PIN (Hinweise zur BNR-ZD - Regierungsportal M-V).

Zuständig für die Antragsannahme und -bewilligung ist die Bewilligungsbehörde:

  • für Vorhaben innerhalb der Gebiete von Flurbereinigungs- oder Flurneuordnungsverfahren die für die Bearbeitung des Verfahrens örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde (das jeweilige StALU),
  • im Übrigen die Landrätin oder der Landrat des Landkreises, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.

Projektauswahl

Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, werden unter Anwendung der Auswahlkriterien von der Bewilligungsbehörde bewertet. Zum Auswahlstichtag wird aus den bewerteten Förderanträgen eine Rangfolge gebildet. Nach der jeweiligen Rangfolge werden im Rahmen des verfügbaren Budgets die zur Förderung ausgewählten Projekte bestimmt. Förderanträge, die den Schwellenwert (Mindestpunktzahl) nicht erreichen, werden abgelehnt. Förderanträge, denen aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht entsprochen werden kann, werden abgelehnt oder, soweit dies beantragt wurde, auf eine Warteliste gesetzt und bei bis zur nächsten Projektauswahlrunde gegebenenfalls frei werdenden Mitteln oder einmal bei der nächsten Projektauswahlrunde entsprechend ihrer Platzierung in der Rangfolge erneut berücksichtigt. Auf die Warteliste gesetzte Förderanträge, denen auch bei der nächsten Projektauswahlrunde nicht entsprochen werden kann, werden endgültig abgelehnt.

Bewilligungsverfahren

Die Zuwendungen werden durch Zuwendungsbescheid bewilligt.

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage einer online zu stellenden Mittelanforderung.

Verwendungsnachweisverfahren

Die Verwendung der Zuwendung ist unverzüglich mit der letzten Mittelanforderung gegenüber der Bewilligungsbehörde online zu erbringen, spätestens jedoch zu dem im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegten Termin.
 

Voraussetzungen

Investive Maßnahmen können in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert werden.

Die Vorhabenträger von Baumaßnahmen müssen Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigte Besitzer der betreffenden Grundstücke und Gebäude sein oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigte Besitzer werden. Die Nutzungsberechtigung muss mindestens den Zeitraum der Zweckbindungsfrist umfassen.

Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 5.000 EUR nicht unterschreitet.

Erforderliche Unterlagen

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind online zu stellen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber