Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Sie:
Es gibt keine Fristen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich – es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.
Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.
Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragseinrichtungen statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.
Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:
Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal 10,00 EUR am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.
Falls Arbeitgebende aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlen, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise ein Übergangsgeld.
Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.