Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Ihr neuer Personalausweis liegt abholbereit bei der zuständigen Personalausweisbehörde vor. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.
Die für Sie zuständige Personalausweisbehörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben.
Personalausweisbehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.
keine
Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.
Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.
Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.