Auf Antrag werden Sie in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen, wenn Sie nach § 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Auch die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Sie können auf Antrag in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen werden, wenn Sie nach § 2 ArchIngG M-V dazu berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind
- ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.
Wenn Sie bereits in einem anderen Land in eine entsprechende Liste eingetragen sind und für die Eintragung mindestens diese Anforderungen zu erfüllen hatten, brauchen Sie die Anforderungen nicht nachweisen.
Eintragungsgebühr, Gebührenspanne von 50,00 bis 210,00 Euro
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