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Prüfungsbefreiung

Eine vor oder während der Prüfung eingetretene Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei dem oder der Vorsitzenden der Prüfungskommission geltend gemacht werden. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit verlangt das Prüfungsamt die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses.

Am Prüfungstag erfolgt eine Terminvereinbarung, da grundsätzlich eine körperliche Untersuchung notwendig ist!

Was erwartet Sie?

  • eingehende Beratung 
  • evtl. Teilkörperuntersuchung / Ganzkörperuntersuchung
  • Was müssen Sie zum vereinbarten Termin mitbringen?
  • Personalausweis 
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes

Diese Untersuchung ist kostenpflichtig!