Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erteilt wurde, beantragen, wenn die Höchstgeltungsdauer von zwei Jahren noch nicht ausgeschöpft wurde.
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Gegebenenfalls müssen Sie der Ausländerbehörde nochmals den Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse oder den Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle vorlegen.
Antragsfrist:
ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer:
max. 2 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der erstmaligen Erteilung in der Regel auf zwei Jahre befristet (Höchstgeltungsdauer). Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kommt daher nur in Betracht, wenn dieser Zeitrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde.
Die Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite ausgeglichen werden konnten, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, um die Nachqualifizierung fortzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist deshalb nur möglich, wenn dieser Zeitrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde.
Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.
Unter Umständen muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung erneut zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Nachqualifizierung erkennbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.