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Baulast

Hinweise für die Baulasterklärung

Die Baulast ist eine freiwillige Erklärung von Grundstückseigentümern gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedarf. Die Eigentümer übernehmen damit ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu Ihrem Grundstück und gehen hierdurch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ein.
Mit der Baulast sollen baurechtrelevante Hemmnisse beseitigt werden.
In der Regel können somit baurechtliche Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens durch Inanspruchnahme angrenzender Grundstücke erfüllt werden, wenn das eigene Grundstück hierfür nicht ausreicht, auch wenn diese Grundstücke im Eigentum ein und derselben Person stehen.
Für die Baulasteintragung selbst ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Grundstückseigentümer gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde notwendig. Gibt es mehrere Eigentümer, müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer diese Verpflichtungserklärung abgeben.
Wird ein Grundstück verkauft, sind bis zum Eigentumsübergang die Unterschriften aller Beteiligten (bisherige und künftige Eigentümer) erforderlich.
Die Verpflichtungserklärung wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde gefertigt.
Die Unterschriftsleistung hierauf muss öffentlich beglaubigt sein oder vor der Bauaufsichtsbehörde gleistet werden.

Zur Vorbereitung der Verpflichtungserklärung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antrag auf Eintragung einer Baulast (siehe Formulare),
  2. aktueller amtlicher Flurkartenauszug gem. § 7 (1) BauVorlVO M-V vom Katasteramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, (3x)
  3. Lageplan M 1:500 gem. § 7 (2) BauVorlVO M-V mit Darstellung des Bauvorhabens
    und der Baulastflächen (mit Maßen und m²) in grün, (3x)
  4. Von den Baulastgebern: aktueller Grundbuchauszug, evtl. Handelsregisterauszug und Kopie Personaldokument/e.

Aufgrund von Besonderheiten, die sich beispielsweise aus der Art der Baulast oder den Eigentumsverhältnissen ergeben, kann sich die Notwendigkeit zur Einreichung weiterer Unterlagen ergeben.
Nach erfolgter Beurkundung wird die Baulast abschließend in das Baulastenverzeichnis des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte aufgenommen und dort geführt.
Das Grundbuch wird mit dieser Eintragung nicht belastet.

Die Baulasteintragung ist kostenpflichtig und beträgt zwischen 50,00 € und 1.000,00 €.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte werden alle Baulasten dieses Landkreises geführt. Die Ausnahme bildet die Stadt Neubrandenburg mit einem eigenen Baulastenverzeichnis.
Wer sein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht erhalten.
Dies sind in erster Linie die Eigentümer der Grundstücken sowie deren Bevollmächtigte (mit Vollmacht).

Die Auskunft ist gebührenpflichtig (zwischen 15,00 € und 100,00 € pro Grundstück).

Dokumente und Formulare