Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: 0385 6363-1405 oder 1413
E-Mail: info@lfi-mv.de
Postanschrift:
Postfach 160255
19092 Schwerin
Antrag
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die formgebundenen Anträge sind beim Landesförderinstitut M-V (LFI), einzureichen.
Bewilligung
Bewilligungsbehörde ist ebenfalls das LFI in Schwerin. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Auszahlung
Die Auszahlung der Meisterprämie erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Vorlage folgender Unterlagen, die spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorzulegen sind:
- die Gewerbeanmeldung für den übernommenen Betrieb und die gegebenenfalls für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen (Nachweis der Betriebsübernahme),
- der Nachweis der Besetzung des zusätzlich zum Arbeitsplatz des Unternehmensnachfolgers oder der Unternehmensnachfolgerin geschaffenen Arbeitsplatzes oder der gesicherten Arbeitsplätze,
- die "De-minimis"-Erklärung.
Persönliche Voraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss
- seinen Hauptwohnsitz und seinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
- über eine abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, über eine abgelegte Industriemeisterprüfung oder über einen gleichwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss verfügen oder die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zur vorübergehenden Ausübung der Tätigkeit bis zum Abschluss der Meisterprüfung vorlegen.
Sachliche Voraussetzungen
- Der Zuwendungsempfänger übernimmt erstmalig ein bestehendes Unternehmen und gründet damit erstmalig eine Existenz.
- Bei der Existenzgründung in der Form der Betriebsübernahme handelt es sich um den Aufbau einer Vollexistenz.
- Im Zuge der Betriebsübernahme muss die überwiegende Zahl der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten und damit gesichert werden (Sonderregelungen bei bis zu zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Ein Beschäftigungsverhältnis mit der Person, die den Betrieb übergibt (Altinhaber), wird hierbei nicht berücksichtigt.
- Der zu schaffende Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden.
- Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden Betriebes muss dem Inhalt der Meisterausbildung des Unternehmensnachfolgers oder der Unternehmensnachfolgerin entsprechen.
Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betriebsübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebsübernahme ist grundsätzlich der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (gemäß Gewerbeanmeldung) in dem übernommenen Betrieb.
Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antragseingang schriftlich bestätigt hat.
Zuwendungszweck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen an Handwerks- und Industriemeister, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenzgründungen in Form einer Betriebsübernahme durch diese Personengruppen die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken.
Gegenstand der Zuwendung
Gegenstand der Förderung sind einmalige nicht rückzahlbare Zuwendungen zum Lebensunterhalt an Handwerks- und Industriemeister.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die erstmalig ein bestehendes Unternehmen übernehmen und damit erstmalig eine Existenz gründen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt einmalig EUR 7.500,00.
Erfolgt die Betriebsübernahme gemeinsam durch mehrere Meister oder Meisterinnen, so wird für diese Betriebsübernahme insgesamt nur eine Meisterprämie gewährt.