Schornsteinfeger
Das Sachgebiet Allgemeines Ordnungrecht ist Aufsichtsbehörde für die im Kreisgebiet tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für jeden der 26 Kehrbezirke ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Sie überwachen unter anderem die Brand- und Betriebssicherheit der Anlagen ihres Kehrbezirkes, führen Feuerstättenschauen durch und erlassen Feuerstättenbescheide.
Dokumente und Formulare
Kehrbezirke: Kontaktdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (PDF, 39 kB, 23.04.2021)