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Unterstützung bei der Erziehung meines Kindes

Wenn Väter und Mütter Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Erziehung nicht mehr allein zurechtkommen, können sie sich an das Jugendamt oder eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Auch jungen Volljährigen und seelisch behinderten jungen Menschen steht das Jugendamt offen.
In Krisensituationen können sich Kinder und Jugendliche auch ohne Wissen ihrer Eltern eigenständig an das Jugendamt werden.
Zeichnet sich nach einer ersten Beratungsphase ab, dass Bedarf an einer konkreten Leistung besteht, können sorgeberechtigte Eltern diese beantragen. Dabei reicht die Bandbreite der möglichen Unterstützungen von ambulanter Beratung bis hin zur vorübergehenden Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder Einrichtung. Welche Ziele eine Unterstützungsleistung des Jugendamtes haben soll, hängt von den individuellen Bedingungen jedes Einzelfalles ab und wird in einem Hilfeplan festgehalten. Generell verfolgen die Leistungen das Ziel, Sie als Eltern zu stärken, damit Sie Ihre Situationen ohne Hilfe gestalten können.
In der Regel werden die konkreten Leistungen durch freie Träger der Jugendhilfe erbracht, also nicht durch das Jugendamt selbst. Welche Möglichkeiten das Jugendamt dabei hat, regelt das Sozialgesetzbuch Acht.
Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden und sind sich unsicher, ob das Jugendamt Sie unterstützen kann, rufen Sie einfach an oder kommen Sie uns an einem Sprechtag besuchen. Erfahrungen zeigen, dass sich problematische Situationen am besten beheben lassen, wenn frühzeitig damit begonnen wird.