Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei
- den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern
- den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sowie
- der obersten Landesbehörde.
Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie eine Sachkundebescheinigung und eine spezielle Zertifizierung Ihres Betriebes, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
Diese betrifft folgende Tätigkeiten:
- Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
- Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
- Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
- Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.
Gleichwertige Zertifikate anderer EU-Mitgliedstaten werden gegebenenfalls als gleichwertig anerkannt.