Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:
- Zahnersatz
- Hilfsmittel
- Bewegungstherapie
- Sprachtherapie
- Beschäftigungstherapie
- Belastungserprobung
- Arbeitstherapie
- Badekuren,
- Ersatzleistungen,
- Versehrtenleibesübungen,
- Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
- Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
- Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz), dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Infektionsschutzgesetz, dem Strafrechtlichen oder Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Anspruch auf Leistungen der Heilbehandlung. Wenn Sie schwerbeschädigt sind, werden auch für Gesundheitsstörungen Leistungen gewährt, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Leistungen der Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilbehandlung umfasst
- ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
- Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
- Versorgung mit Zahnersatz,
- Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
- Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
- häusliche Krankenpflege,
- Versorgung mit Hilfsmitteln,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.