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Jagdangelegenheiten / untere Jagdbehörde
[lk]

Waffen

Jagdangelegenheiten/untere Jagdbehörde

23.11.2021
Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild nur auf Grund ... mehr
  • Erteilung jagdrechtlicher Erlaubnisse,
  • Durchführung von Jägerprüfungen,
  • Jagdscheinerteilung
  • Jagdverpachtung,
  • Bestätigung von Jagdaufsehern,
  • Aufsicht über Jagdgenossenschaften,
  • Abrundungen/Angliederungen von Flächen,
  • Fachaufsicht Wildschadensausgleichskasse,
  • Streckenerfassung, Streckenstatistik
  • Termin Jagdscheinprüfung

Schwarzwildmeldung

Schwarzwildmeldung

Vor dem Hintergrund der bestehenden ASP-Gefahr werden die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises bis auf Weiteres aufgefordert, die Schwarzwildstrecke untergliedert nach Altersklassen für die Zeiträume vom 01.04. bis 31.08. des Jahres zusammengefasst und dann monatlich, jeweils zum 10. des Monats, unter Verwendung des Formblattes der Jagdbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu melden. (siehe auch Erklärung für die Eintragung)

Die Meldungen können postalisch oder an die nachfolgende E-Mail-Adresse: jagdundwaffen@lk-seenplatte.de

erfolgen.

Die jährlich geforderte Wildnachweisung, welche bis zum 10. April jeden Jahres einzureichen ist, bleibt von dieser monatlichen Schwarzwildmeldung unberührt.

Rechtsgrundlage für die Abforderung dieser Daten bildet § 21 Abs. 8 des Jagdgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz - LJagdG M-V).

Jagdschein: jetzt zur Prüfung anmelden

Jagdschein: jetzt zur Prüfung anmelden

Gemäß § 4 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern (JägerPVO M-V) vom 23. März 2016 wird bekannt gegeben, dass die nächste Jägerprüfung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 05.12.2023 bis zum 08.12.2023 stattfindet.

Nach § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Prüfling bis spätestens zum 21.11.2023 bei der Jagdbehörde zur Prüfung schriftlich (per Post) anzumelden. Dazu sind auch die unter § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der JägerPVO M-V geforderten Nachweise und eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Das Anmeldeformular (PDF) können Sie hier ausfüllen oder ausdrucken bzw. in der Jagdbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg erhalten.

Die Prüfung findet nur dann statt, wenn sich dafür mindestens zehn Personen angemeldet haben und wird auf maximal 40 Prüfungsteilnehmer beschränkt.

Dokumente und Formulare