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Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
[Nr.99110035058003 ]

Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

Verfahrensablauf

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

  • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
  • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
  • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
  • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Voraussetzungen

Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja

Volltext

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

  • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
  • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
  • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
  • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Dokumente und Formulare

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