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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Pflegegeld für Pflegeeltern

Zuständige Stelle

Das Jugendamt – je nachdem wo Sie wohnen:

  • in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
  • in einem Landkreis: beim Landratsamt

Verfahrensablauf

Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld in Höhe der vom Jugendamt festgelegten Höhe. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten für den Sachaufwand und für Pflege und Erziehung werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.

Voraussetzungen

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei Ihnen.

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind im Rahmen von Hilfen zur Erziehung bei Ihnen.

Volltext

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.

Pflegegeld

Das Pflegegeld enthält:

  • Kosten für den Sachaufwand für das Pflegekind und
  • einen Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

Die Jugendämter legen die Beträge in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Sie können in einzelnen Kreisen und Städten unterschiedlich sein.

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse

Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.

Die Beihilfen und Pauschalsätze können in Richtlinien der einzelnen Landkreise oder kreisfreien Städte nachgelesen werden. 

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen bei stationärer Unterbringung:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_883_1.PDF?1485182774

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie der Bereitschaftspflege:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_882_1.PDF?1515417625

Dokumente und Formulare

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