Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
Wertstoffhöfe
Sperrige Abfälle können auf den Wertstoffhöfen selbst angeliefert werden. Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 5 m³) gebührenfrei / auch ohne Vorlage einer Sperrmüllkarte.
Adresse und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/?object=tx%7c2761.2&ModID=10&FID=2037.392.1