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Lebensmittelproben

Die amtliche Entnahme und Untersuchung von Lebensmittelproben erfolgt auf allen Stufen der Lebensmittelkette entsprechend jährlich zu erstellender Probenpläne. Ziele sind insbesondere der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren und der Schutz vor Täuschung durch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Die Probenplanung erfolgt im Land Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) unter Mitarbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Probenauswahl berücksichtigt neben den Verzehrsgewohnheiten (Warenkorbprinzip) vor allem die Wirtschaftsstruktur des Landkreises, Art, Menge und Risikopotential der hergestellten Lebensmittel sowie Ergebnisse aus den durchgeführten Betriebsüberprüfungen (risikoorientierte Probennahme). Dabei finden Herstellerbetriebe, Importeure und der Lebensmittel-großhandel besondere Berücksichtigung.

Die Untersuchung der entnommenen Lebensmittelproben im LALLF umfasst:

  • sensorische Eigenschaften (z.B. Geruch, Geschmack, Aussehen),
  • mikrobiologischer Status (z.B. Gesamtkeimzahlen, Hygieneindikatorkeime, pathogene Keime)
  • chemische Zusammensetzung (z.B. Zutaten, Zusatzstoffe)
  • Vorhandensein verbotener Stoffe sowie Rückstände und Kontaminanten, die erlaubte Höchstmengen überschreiten
  • Kennzeichnung und Aufmachung

Weitere amtliche Proben können anlassbezogen entnommen werden. Sie umfassen u.a.

  • Verdachtsproben,
  • Proben zum Verfolg eines Sachverhaltes,
  • Proben im Rahmen von Verbraucherbeschwerden sowie
  • Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen