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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Beschwerde über Erreichbarkeit der Zentraldateien bei Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen einreichen
[Nr.99089163261000 ]

Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.

  • Sofern Sie als hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinsamem Glücksspielbehörde der Länder.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 

Fristen

keine

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Volltext

Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Einzahlung tätigen
  • Limit ändern
  • Spieler AKTIV setzen
  • Spieler anlegen
  • Spieler INAKTIV setzen
  • Spieler löschen
  • Spielerdaten ändern
  • Spieler-ID ändern
  • Spieler-ID finden

Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.