Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.
Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer die Auskunft.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse
Sie können ein berechtigtes Interesse haben, wenn Sie ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgen, zum Beispiel wenn Sie ein Zulieferer sind, der wissen möchte, wer Inhaber eines Handwerksbetriebs ist. Als Privatperson können Sie sich auch auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle (nach § 6 Abs. 2 HwO)
Der Antrag muss enthalten:
Angaben zum Antragssteller der Auskunft
Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
Angaben zum berechtigten Interesse des Antragsstellers
Personaldokument
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten
Formulare
Formulare: keine, formlos möglich
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
Volltext
Das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den zulassungsfreie Handwerks- beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerbetätigkeiten ausgeübt werden. Es wird bei jeder Handelskammer für ihren Handwerkskammerbezirk geführt.
Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Eine Auskunft aus der Handwerksrolle enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:
Angaben zur Firma
Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
Art des eingetragenen Handwerks
Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird Ihnen die Auskunft zur Verfügung gestellt. Als Auskunftsempfänger dürfen Sie diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Dokumente und Formulare
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.