Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.
Bemerkungen
Arbeiten gemäß § 12 Abs. 2 AVBWasserV sowie Arbeiten gemäß der Paragraphen 13 Abs. 2 NAV bzw. NDAV dürfen außer durch den Netzbetreiber (NB) und das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines NB/WVU eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Im Interesse des Anschlussnehmers darf der NB und das WVU eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Zuständige Stelle
Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie Wasserversorgungsunternehmen
Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland betreut zudem als Dienstleister von Versorgungsunternehmen das Installateurverzeichnis, das gemäß § 12 AVBWasserV, § 13 NDAV bzw. § 13 NAV geführt werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der fachlichen Befähigung des Inhabers oder des verantwortlichen Fachmanns des Installationsunternehmens (IU)
Anstellungsvertrag für die verantwortliche Fachkraft (nicht erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst die Fachkraft ist)
Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handelsregisterauszug (für Industrie- und Handelsunternehmen)
Gewerbeanmeldung
Ordnungsgemäße Ausrüstung des Betriebes gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Grundsätzen (zur Arbeit an Elektroversorgungsanlagen ist ein Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Überprüfung der Werkstattausrüstung durch die jeweilige Elektroinnung erforderlich)
Die Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.
Formulare
Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.
Landesinstallateurausschuss Mecklenburg-Vorpommern Gas und Wasser
Volltext
Eintragung von Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung (HwO) bzw.
Installationsunternehmen (IU) im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung (NVA)
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) in das Installateurverzeichnis der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen
Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen erfordern vom jeweiligen Installationsunternehmen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.
Dokumente und Formulare
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