Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Elterngeld
[Nr.99041006000000 ]

Elterngeld ist eine einkommensbezogene Leistung des Bundes für Sie als Eltern und ersetzt ab 1. Januar 2007 das Bundeserziehungsgeld. Sie erhalten den Zuschuss während der ersten zwölf Monate nach der Geburt Ihres Kindes.

Online-Dienste

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Darin müssen Sie verbindlich festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Danach sind Änderungen nur in Ausnahmefällen möglich. Sie und Ihr Partner müssen den Antrag beide unterschreiben.

Sie können sich die Bezugsmonate für das Elterngeld untereinander frei einteilen. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass einer von Ihnen mindestens zwei Monate davon in Anspruch nimmt, wenn Sie den Zuschuss für 14 Monate beantragen. Sie können das Elterngeld auch insgesamt 24 beziehungsweise 28 Monate lang beziehen, dadurch halbiert sich jedoch der monatliche Betrag entsprechend.

Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (z.B. weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
  • Ihr Kind lebt mit Ihnen in einem Haushalt.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister
  • Einkommensnachweis (z.B. der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid)
  • Bestätigung des Arbeitgebers, falls Sie Teilzeit arbeiten beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • gegebenenfalls Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • bei Antrag des Elterngeldes für 14 Monate: zusätzlich
    • Nachweis, dass der andere Elternteil zwei Monate davon in Anspruch nimmt, oder
    • Nachweis, dass Sie alleinerziehend sind, das alleinige Sorgerecht beziehungsweise das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihr Kind haben und der andere Elternteil nicht mit Ihnen und dem Kind in der gleichen Wohnung lebt

Sollte ein Elternteil sein Kind nicht betreuen können, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit, kann das Elterngeld ebenfalls für 14 Monate bewilligt werden.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Elterngeld spätestens drei Monate nach Geburt Ihres Kindes eingereicht haben, um das Elterngeld rückwirkend für den ganzen Zeitraum zu erhalten.

Volltext

Elterngeld ist eine einkommensbezogene Leistung des Bundes für Sie als Eltern und ersetzt ab 1. Januar 2007 das Bundeserziehungsgeld. Sie erhalten den Zuschuss während der ersten zwölf Monate nach der Geburt Ihres Kindes. Wenn Sie sich die Elternzeit mit Ihrem Partner teilen, wird Ihnen das Elterngeld für weitere zwei Monate bewilligt. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, können es 14 Monate lang in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus ermöglicht Eltern länger Elterngeld in Anspruch zu nehmen; doppelt so lange aber in maximal halber Höhe. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern können zudem einen Partnerschaftsbonus erhalten: vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder der seine Arbeitszeit reduziert.
Das Elterngeld ist steuerfrei.