GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
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Für das Jury-Verfahren:
- Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
- beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht
Für das Antragsverfahren:
- gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
- Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
- De-minimis-Erklärung
- bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
- Finanzierungsplan
Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung
Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.
Zuwendungszweck
Zuwendungen zum Zweck einer Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.
Gegenstand der Zuwendung
Mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft.
Zuwendungsempfänger
Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.