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Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium)" beantragen
[Nr.99040003000000 ]

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Gründung, dann erhalten Sie hier ein Gründungsstipendium.

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin

Telefon: +49385 55115-0
Fax: +49385 55775-40
E-Mail: info@gsa-schwerin.de

Verfahrensablauf

  • Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
  • Einreichung bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
  • Antragstellung: formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
  • tragfähige fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
  • Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
  • eine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen

Erforderliche Unterlagen

Für das Jury-Verfahren:

  • Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
  • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

Für das Antragsverfahren:

  • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
  • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
  • De-minimis-Erklärung
  • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
  • Finanzierungsplan

Fristen

Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung

Formulare

Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Volltext

Zuwendungszweck

Zuwendungen zum Zweck einer Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.

Gegenstand der Zuwendung

Mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft.

Zuwendungsempfänger

Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.