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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock

Telefon: +49 381 331-59000
Telefax: +49 381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Website: www.lagus.mv-regierung.de

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Nachweis der Hörbehinderung
  • Einsatzbestätigung
  • Abtretungserklärung der hörbehinderten Person

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Abtretungserklärung
  • Einsatzbestätigung

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Fristen

keine

Formulare

Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Onlineverfahren möglich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Volltext

Förderzweck

Unterstützung hörbehinderter Menschen hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Fördermittelempfänger

Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Kostensätze für Einsatz -und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

Dokumente und Formulare

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