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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau Beantragung

Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.

Zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Voraussetzungen

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
  • für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Fristen

Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Formulare

Volltext

Zuwendungszweck

Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Schutz der Umwelt und Erhaltung des natürlichen Lebensraums durch biologische oder biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen, die eine gezielte und nützlingsschonende Bekämpfung von Schadorganismen ermöglichen.
Das Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden und Fungiziden trägt zur Verringerung des Austrags dieser Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer und Grundwasser und zur Verbesserung der Rückstandssituation in Lebensmitteln bei.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert werden biologische und biotechnische Verfahren sowie Maßnahmen zur Schaffung von Biodiversität im Obst- und Gemüsebau.
 
Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet und
  • für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der gewählten Verpflichtungsvariante und beträgt jährlich:

  • zwischen 18 Euro und 350 Euro je Hektar im Obstbau und
  • zwischen 15 Euro und 266 Euro je Hektar im Gemüsebau.

Dokumente und Formulare

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