Für die Ersterteilung, Führerscheinumtausch, Erweiterungen, Verlängerung, Fahrerkarten, Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Bürgerservice-Zentren Ihr Ansprechpartner.
Ab sofort sind die Bürgerservice-Zentren am Dienstag und Donnerstag zu den bekannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminabsprache erreichbar.
Für Montag, Mittwoch und Freitag vereinbaren Sie bitte telefonisch unter: 0395 / 57087 3700 einen Termin oder per Online-Termin -buchen
Die Bürgerservice-Zentren haben geöffnet:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Karteikartenabschriften können Sie gern per E-Mail an fuehrerschein@lk-seenplatte.de unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer Führerscheinnummer, Ihres Erteilungsdatums und Name Ihrer aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Für kurzfristige Rücksprache ist die Mitteilung einer Telefonnummer zudem wünschenswert.
Bei Absprachen zu Neuerteilung, Umschreibung ausländischer & dienstlicher Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, sonst. Fahrerlaubnisangelegenheiten bitte per E-Mail an fuehrerschein@lk-seenplatte.de oder unter 0395 / 57087 2255
Bei Absprachen zu Neuerteilung, Umschreibung ausländischer & dienstlicher Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, sonst. Fahrelaubnisangelegenheiten bitte per E-Mail an fuehrerschein@lk-seenplatte oder unter 0395 / 57087 2255
Fahrerlaubnis Erteilung – Erweiterung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Kinderausweis mit aktueller Meldebescheinigung
- Führerschein (wenn vorhanden)
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtest (bei Antrag auf Klassen A, B, M, L, S und T)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (bei Antrag auf Klassen C, CE)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Adresse Fahrschule und DEKRA- bzw. TÜV-Prüfstelle
Kartenabfrage: Ob Sie Ihren Führerschein jetzt abholen können, ist unter diesem Link ersichtlich.
Internationaler Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Umtausch in EU-Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde
- für die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE zusätzlich den Nachweis der Fahrtauglichkeit (ärztliches und augenärztliches Gutachten), wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Kürze das 50. Lebensjahr erreicht
- Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- EU-Führerschein
- ärztliches Gutachten
- Führungszeugnis
- Führerscheinersatz bei Verlust / Diebstahlgültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde
- Polizeianzeige bei Diebstahl
Fahrerkarte
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Der jeweilige Antrag ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Vor der Antragstellung hier nicht genannter Vorgänge wird empfohlen, Rücksprache mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde zu halten.