Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Dokumente und Formulare
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte
Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten".
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht vom Gewerbetreibenden vorzulegen
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften, wie z. B. OHG, KG)
Bei einem überwachungspflichtigem Gewerbe nach § 38 GewO ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzureichen.
Fristen
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern (IHK),
Handwerkskammern (HWK)
Landkreise und kreisfreie Städte
zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden
Volltext
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird bzw. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.