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Hebammenhilfe
[Nr.99134036080000 ]

Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

Zuständige Stelle

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

Verfahrensablauf

Sie können sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
 
Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind, sollten Sie die Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Versicherung abklären.

Voraussetzungen

bestehendes Versicherungsverhältnis

Erforderliche Unterlagen

Krankenversichertenkarte

Volltext

Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

Dokumente und Formulare

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