Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Verfahrensablauf
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:
Zahnersatz
Hilfsmittel
Bewegungstherapie
Sprachtherapie
Beschäftigungstherapie
Belastungserprobung
Arbeitstherapie
Badekuren,
Ersatzleistungen,
Versehrtenleibesübungen,
Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.
Voraussetzungen
Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)
Erforderliche Unterlagen
Antrag (formlos möglich)
Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
Versichertenkarte der Krankenkasse
Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde
Fristen
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Formulare
formloser Antrag ist möglich
Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Volltext
Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz), dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Infektionsschutzgesetz, dem Strafrechtlichen oder Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Anspruch auf Leistungen der Heilbehandlung. Wenn Sie schwerbeschädigt sind, werden auch für Gesundheitsstörungen Leistungen gewährt, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Leistungen der Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilbehandlung umfasst
ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
Versorgung mit Zahnersatz,
Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
häusliche Krankenpflege,
Versorgung mit Hilfsmitteln,
Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.
Dokumente und Formulare
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