Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 gem. § 47 Abs. 2 KV M-V im Internet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 07. Dezember 2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Beschluss-Nr.: KT/20201207/Ö11) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2021 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2021 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 18.971.000 Euro anteilig mit 17.710.100 Euro unter Bedingungen, genehmigt. Der mit § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist vollständig in Höhe von 60.000.000 Euro genehmigt worden.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 gem. § 47 Abs. 2 KV M-V im Internet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (Beschluss-Nr.: KT/20191216/Ö14) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juni 2020 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2020 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 11.684.700 Euro anteilig mit 10.481.800 Euro unter Bedingungen, genehmigt. Der mit § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig. Nach § 53 Abs. 3 KV M-V ist der genehmigungsfreie Kassenkredit in Höhe von 50.700.000 Euro, das entspricht 10 % der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit, mit der Haushaltssatzung durch den Kreistag beschlossen worden. Der beschlossene Betrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig in Höhe von 250.000,00 Euro genehmigt.
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 10. Dezember 2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Beschluss-Nr.: B-KT II/36/2018) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Mai 2019 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2019 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 11.839.700,00 € vollständig, unter auflösenden Bedingungen, genehmigt.
Der mit § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist nicht genehmigt worden. Damit steht der nach § 53 Abs. 3 KV M-V genehmigungsfreie Kassenkredit in Höhe von bis zu 10 % der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit zur Verfügung. Das entspricht 45.496.480 Euro.
Der beschlossene Betrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig in Höhe von 790.000,00 € genehmigt.
Gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit Auflagen genehmigt.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann Jeder in der Zeit vom 16.05.2019 bis zum 28.05.2019 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kreistagsbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Zimmer 3.115 Einsicht nehmen.
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 11. Dezember 2017 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss-Nr.: B-KT II/65/2017) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 2018 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2018 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen teilweise in Höhe von 11.598.600,00 € genehmigt. Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind nicht genehmigt worden. Damit steht der nach § 53 Abs. 3 KV M-V genehmigungsfreie Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von bis zu 10 % der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit zur Verfügung. Der beschlossene Betrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig in Höhe von 1.160.000,00 € genehmigt. Gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit Auflagen genehmigt.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann Jeder in der Zeit vom 1.8.2018 bis zum 10.8.2018 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kreistagsbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Zimmer 3.115 Einsicht nehmen.
gez. Axel Chudy Amtsleiter für Finanzen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Haushaltssatzung des Landkreises für das Haushaltsjahr 2017
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 (Beschluss-Nr.: B-KT II/90/2016) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juni 2017 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2017 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen teilweise in Höhe von 7.794.500,00 € genehmigt. Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind teilweise in Höhe von 65.000.000 Euro mit folgender Auflage genehmigt worden. „Der Landkreis hat bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 quartalsweise über den Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten.“ Der beschlossene Betrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig in Höhe von 2.015.000,00 € genehmigt. Gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit Auflagen genehmigt.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann Jeder in der Zeit vom 20.6.2017 bis zum 28.6.2017 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kreistagsbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Zimmer 3.115 Einsicht nehmen.
gez. Axel Chudy Amtsleiter für Finanzen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr.: B-KT II/99/2015) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes M-V vom 6. Juni 2016 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2016 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen teilweise mit 4.737.400 € genehmigt. Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurden teilweise in Höhe von 60.000.000 Euro mit der Auflage genehmigt, quartalsweise bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2017 über den Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten. Der beschlossene Betrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig in Höhe von 1.254.000 € genehmigt. Gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit Auflagen genehmigt.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann Jeder in der Zeit vom 14.06.2016 bis 24.06.2016 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kreistagsbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Zimmer 3.019, Einsicht nehmen.
gez. Axel Chudy Amtsleiter für Finanzen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 30. März 2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr.: KT II/15/2015) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes M-V vom 24.09.2015 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2015 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit einer Auflage teilweise in Höhe von 5.886.100,00 Euro genehmigt. Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurden ebenfalls nur teilweise mit 55.000.000,00 Euro mit der Auflage genehmigt, quartalsweise bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 über den Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten. Gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit Auflagen genehmigt.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann jeder in der Zeit vom 2. Oktober 2015 bis 13. Oktober 2015 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kreistagsbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Zimmer 3.019, Einsicht nehmen.
gez. Axel Chudy Amtsleiter für Finanzen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 2. Dezember 2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 (Beschluss-Nr.: B-KT I/120/2013) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes M-V vom 23. Juni 2014 wurde der in der Haushaltssatzung 2014 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen teilweise in Höhe von 3.884.175 Euro genehmigt. Der mit § 3 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde teilweise in Höhe von 770.000 EUR genehmigt. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurden in Höhe von 50.000.000 EUR mit der Auflage genehmigt, quartalsweise über den Stand der Inanspruchnahme zu berichten. Zum genehmigungspflichtigen Stellenplan 2013 wurden Auflagen erteilt.
Es sind Entscheidungen zu treffen, die mindestens zu einer Reduzierung des im Finanzhaushalt ausgewiesenen Defizits um 8 Mio. Euro führen.
Zur Sicherung der vorhergehenden Anordnung hat der Landrat unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung haushaltswirtschaftliche Sperren gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 51 KV M-V zu verfügen.
Die Eröffnungsbilanz ist bis zum 30. Juli 2014 aufzustellen und bis zum 31.Dezember 2014 festzustellen.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann jeder vom 26. Juni 2014 bis 04. Juli 2014 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Bürgerbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg, Einsicht nehmen.
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 3. Juni 2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (Beschluss-Nr.: B-KT I/58/2013) beschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes M-V vom 21. Oktober 2013 wurde der in der Haushaltssatzung 2013 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen teilweise in Höhe von 5.478.600 Euro genehmigt.
Der mit § 3 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig unter der Auflage genehmigt, dass die Finanzierung der beauftragten Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen ohne die Aufnahme von Investitionskrediten sichergestellt sein muss.
Zum genehmigungspflichtigen Stellenplan 2013 wurden Auflagen erteilt. Zusätzlich wurden folgende rechtsaufsichtliche Anordnungen getroffen:
Es sind Entscheidungen zu treffen, die mindestens zu einer Reduzierung des im Finanzhaushalt ausgewiesenen Defizits um 7,8 Mio. Euro führen.
Zur Sicherung der Anordnung hat der Landrat unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung Haushaltssperren gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 51 KV M-V zu verhängen.
Der Kreistag hat bis zum 30. Juni 2014 über ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, das den Vorgaben des § 120 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 7 KV M-V entspricht.
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann jeder vom 25. Oktober 2013 bis zum 05. Novermber 2013 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Bürgerbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg, Einsicht nehmen.
Axel Chudy Amtsleiter für Finanzen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beschloss auf seiner 5. Sitzung am 07. Mai 2012 die Haushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 2012 (Beschluss-Nr.: B-KT I/58/2012).
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport M-V vom 22. Oktober 2012 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2012 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen teilweise in Höhe von 10.400.000 EUR genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung 2012 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig genehmigt. Zum Genehmigungspflichtigen Stellenplan wurden Auflagen erteilt. Die Genehmigung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit „Eigenbetrieb Kreiskrankenhaus Demmin“ wurde erteilt. Zusätzlich wurden folgende rechtsaufsichtliche Anordnungen getroffen:
es sind Entscheidungen zu treffen, die zur Reduzierung der im Finanz- und Ergebnishaushalt ausgewiesenen Defizite um jeweils 5 Mio.€ führen
zur Sicherung dieser Anordnung hat der Landrat unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung Haushaltssperren zu verhängen
der Kreistag hat bis zum 31.03.2013 ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen
In die Haushaltssatzung und ihre Anlagen kann jeder vom 24. Oktober 2012 bis 02. November 2012 zu den Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Bürgerbüro, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, Einsicht nehmen.
Dokumente und Formulare
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.