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Katastervermessung (Liegenschaftsvermessung)
[lk]

Durch Liegenschaftsvermessungen werden für Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) die Geobasisdaten (Lagebezeichnung, Nutzungen und wesentliche topographische Merkmale) sowie der geodätische Raumbezug und die geometrischen Begrenzungen der Liegenschaften erfasst.

Die Liegenschaftsvermessung erfolgt auf Antrag der jeweiligen Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken oder von Amts wegen.

Die Durchführung der erforderlichen Liegenschaftsvermessung soll gemäß § 5 Abs. 5 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V) den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) überlassen werden, soweit dem nicht Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen.

Ein aktuelles Verzeichnis der in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen ÖbVI's ist im Landesamt für innere Verwaltung einsehbar.

Die Kosten einer Liegenschaftsvermessung richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V).

Weitere Informationen zum Thema Gebäudeeinmessungspflicht erhalten Sie in unserem Flyer.


Die örtlichen Arbeiten für 2023 werden in folgenden Gemarkungen durchgeführt

Dokumente und Formulare